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Einige Dinge verstehen sich für Rechtsanwälte von selbst.

Für andere sollte man dies annehmen.

Höflichkeit und Sachlichkeit alleine genügen indes heute nicht mehr, um ein Mandat erfolgreich abzuschließen und einen Mandanten zufrieden zu stellen. Die Mitglieder unseres Teams haben sich darum einigen weiteren Grundsätzen verschrieben, die nachhaltig die Interessen des individuellen Mandats und den Ansprüchen des Mandanten gerecht werden helfen:

Engagement

Kein Fall gleicht dem anderen. Nur mit dem fortwährenden Willen, die Besonderheiten des jeweiligen Mandats aufzuspüren und zum Gelingen des Auftrags zu nutzen, kann der Rechtsanwalt den Erwartungen an ihn gerecht werden. Einsatzfreude und Begeisterung muss jeder Anwalt von Hause aus mitbringen, wenn er den Ansprüchen an seine Arbeit genügen will.

Kompetenz

Neben einer fundierten fachlichen Ausbildung ist soziale Kompetenz unabdingbare Voraussetzung für eine optimale Interessenvertretung. Der für den Mandanten sinnvollste Weg führt häufig - gerade bei Streitigkeiten zwischen Handelspartnern - an den runden Tisch, statt vor Gericht.

Flexibilität und Erreichbarkeit

Der Rechtsanwalt ist Dienstleister. Als Dienstleister steht an erster Stelle die enge Kommunikation mit dem Kunden, dessen Zufriedenheit Maßstab seines Erfolges ist. Voraussetzung für Kommunikation sind Erreichbarkeit und Zeit für den Mandanten. Nur mit einem jederzeit offenen Ohr und dem Eingehen auf die terminlichen Bindungen des Mandanten kann er auf Dauer als Dienstleister bestehen.

Die Nutzung moderner Kommunikationsmittel ermöglicht es, auch Mandate aus anderen Teilen Deutschlands und der Welt reibungslos abzuwickeln. In vielen Fällen bedarf es zeitaufwendiger Besprechungstermine "vor Ort" nicht mehr: Alle wesentlichen Fakten und Unterlagen sind per Video-/Telefonkonferenz, E-Mail oder Fax schnell ausgetauscht.