Arzthaftungsrecht
Ganz gleich, ob Aufklärungs- oder Behandlungsfehler dem Patienten einen Nachteil bescheren: In aller Regel macht sich ein erdrückendes Gefühl der Hilflosigkeit breit. Die Hürden, wie das ärztliche Versagen nachgewiesen werden kann, verleiten viele Patienten dazu, auf ihr gutes Recht zu verzichten.
Dabei machen gesetzliche Vorgaben die detaillierte Suche nach dem entscheidenden Fehler oftmals sehr gut möglich. Nicht nur Operationsberichte, Gutachten von Fachabteilungen oder Notizen der Stationsärzte erlauben eine Auswertung der Krankenakte. Auch die zeitnahe Befragung von Mitpatienten, Verwandten oder anderen Zeugen gestatten die Aufklärung und Bewertung des Sachverhalts für den geschädigten Mandanten.
Die realistischen Ermittlungen eines materiellen oder immateriellen Schadensersatzes nehmen wir in enger Kooperation mit den Gutachtern der jeweiligen Krankenkassen wahr. Dies geschieht in aller Regel kostenfrei für den Patienten und eröffnet einen fundierten Rahmen, in dem sich vorzugehen lohnt.
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Bei Fragen erreichen Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei Stüwe & Kirchmann in Wülfrath (Kreis Mettmann) auch unter dem Webformular oder unter der Hotline (0700 – RASTUEWE oder 0700 – 72788393 oder 02058 – 17992-14).
