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Das Erbrecht wird beherrscht vom Grundsatz der "Gesamtrechtsnachfolge". Danach geht das ganze Vermögen des Erblassers auf den oder die Erben kraft Gesetzes zum Todeszeitpunkt über.

Sowohl der Pflichtteilsberechtigte, als auch bspw. der Vermächtnisnehmer erben daher nicht selbst, sondern haben gegen den Erben nur einen Zahlungs- oder Herausgabeanspruch.
Dieser Grundsatz wird allein im Höferecht und Gesellschaftsrecht durchbrochen.

Wer Erbe sein soll bestimmt in erster Linie der Erblasser. Diese Bestimmung erfolgt durch Testament, welches selbst, handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein muß.
Ist ein Testament nicht vorhanden, so wird der Erbe kraft Gesetzes bestimmt (gesetzliche Erbfolge).

Die Aufgabe des Rechtsanwaltes besteht darin

- den Erblasser vor seinem Tod zu beraten, wie er die Erbfolge gestalten kann,
- die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten zu beraten welche Rechte ihnen zur Seite stehen.

In diesem Rahmen beraten Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei Stüwe & Kollegen gerne über die nachstehenden Themen.

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Die Erfahrung zeigt, dass viele Erblasser Testamente geschrieben haben, deren Umsetzung in der Praxis zu erheblichen Problemen führt. Diese Probleme sind zumeist der Grund dafür, dass die Angelegenheit vor das Gericht gebracht wird, was nicht nur den Familienfrieden erheblich stört, sondern auch für die vor Gericht unterliegende Partei sehr teuer werden kann.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Stüwe & Kollegen raten daher dringend, sich in einem Beratungsgespräch im Voraus über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments informieren zu lassen.


Bei Fragen erreichen Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei Stüwe in Wülfrath (Kreis Mettmann) auch unter dem Webformular oder unter 02058 – 17992-14.