Schleppende Zahlungseingänge vermögen in Zeiten knapper Kalkulationen auch gesunde Unternehmen in die Knie zu zwingen. Nicht selten werden Zahlungsziele im europäischen Geschäftsverkehr um 30 Tage und mehr überschritten - eine lange Zeit, wenn Investitionen anstehen oder eigene Lieferanten auf Bezahlung warten. Schriftliche Mahnungen helfen erfahrungsgemäß eher selten und das Androhen nebulöser "weiterer Schritte" oder gar einer "gerichtlichen Geltendmachung" gibt einer Geschäftsbeziehung schnell einen bitteren Beigeschmack, der sich bei zukünftigen Transaktionen rächen mag.

Wie also der Säumnis beikommen? Wir bieten hier sachgerechte Lösungskonzepte, die einzelfallabhängig und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten auf Schuldner einen angemessenen Zahlungsdruck aufbauen, ohne zugleich das Geschäftsklima zu vergiften. Der auch zukünftige Willen zu beidseitigen Geschäften darf nicht nachhaltig gefährdet werden.

Der Umgang mit Schuldnern, die abschließend zahlungsunwillig sind, erfordert neben den Bordmitteln, über die jedes mittelständische Unternehmen heutzutage verfügt (SCHUFA, CREDITREFORM, INKASSO), häufig zusätzlich beträchtlichen Zeitaufwand. Bereits das Auffinden zahlungsunwilliger Schuldner, stellt sich nicht selten als schier unüberwindbar erscheinende Hürde dar - dies zumal in Fällen, in denen der Zahlungspflichtige sich durch kreative Gestaltungen der Lebensführung einem Zugriff gekonnt entzieht. Beliebte Variationen sind bekanntlich die Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland, die Übertragung von Vermögen auf Dritte oder das Umschreiben von Firmen-/ Grundstückswerten auf de facto identische, de iure aber andere juristische Personen.

Glücklicherweise sind Gläubiger auch diesen Konstellation seltener schutzlos gegenübergestellt, als oftmals angenommen wird: Zwischenstaatliche Abkommen und die konsequente Anwendung der einschlägigen Gesetzesmittel sind gerade in Fällen offenkundigen Mißbrauchs ein für den Schuldner überraschend scharfes Schwert.



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