Betäubungsmittelrecht / Betäubungsmittelstrafrecht
Die Verteidigung in Sachen der Betäubungsmittelkriminalität ist eine Sache für den Fachmann, insbesondere bei bestehender Abhängigkeit und der häufig daraus resultierenden Beschaffungskriminalität.
Hier ist nicht selten Fingerspitzengefühl erforderlich um das Gericht für den Einzelfall zu sensibilisieren.
Aber auch die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung (so genannte organisierte Kriminalität) bedarf der Spezialkenntnisse für Ermittlungsverfahren und Verteidigung in der Hauptverhandlung.
In diesem Rahmen kommt es wiederholt dazu, dass Beweise von den Ermittlungsbehörden benutzt werden, die einem Beweiserhebungs- oder Beweisverwertungsverbot unterliegen. Wer hier nicht rechtzeitig und qualifiziert im Sinne der Rechtsprechung der Verwertung widerspricht, dem drohen erhebliche Nachteile.
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