Sie sind hier: Rechtsgebiete Verkehrsrecht

Der große und umfassende Bereich des Verkehrsrechts läßt sich in verschiedene Kategorien unterteilen. Diese Kategorien lassen sich – unter Bestimmung des Gegners – wie folgt gliedern (bitte klicken Sie auf die entsprechenden Bereiche, um weitere Informationen zu erhalten):

Verkehrszivilrecht

Hier ist der Gegner meist eine Privatperson oder eine Haftpflichtversicherung. Gestritten wird häufig wegen Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls.

Die Rechtsanwälte des Rechtsanwaltsbüro Stüwe gliedern hierunter Probleme aus dem Bereich des Pkw / Lkw – Kaufs.

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Hier ist anfangs eine Bußgeldstelle / Verwaltungsbehörde der Gegner. Später kann dann auch das Gericht zum Gegner werden.

Hierbei geht es häufig um die Problemkreise des Bußgeldes wegen Geschwindigkeits-übertretung oder Führen eines Fahrzeuges unter Einwirkung berauschender Mittel sowie das Fahrverbot.
Finden Sie unter dieser Rubrik weiterführende Hinweise zu den diversen Geschwindigkeits-Meßgeräten!

Verkehrsstrafrecht

Gegner ist hier zuerst die Staatsanwaltschaft, später meistens das Gericht.

Dabei stehen Delikte wie Verkehrsunfallflucht, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Vollrausch, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung, fahlässige Tötung und Fahren ohne Fahrerlaubnis im Vordergrund.

Verkehrsverwaltungsrecht

Hier ist wieder die Verwaltungsbehörde der Gegner. Häufig handelt es sich bei der Behörde um die Fahrerlaubnisbehörde.

Thema dieses Bereiches sind die sich ergebenden Probleme wegen Entziehung der Fahrerlaubnis, Auflage eines Fahrtenbuchs, Anordnung der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU/ „Idiotentest“), Füherschein auf Probe,Fragen zur Personenbeförderung oder behördliches Abschleppen.



Bitte wählen Sie ein Themengebiet, um weitere Informationen angezeigt zu bekommen. Die Rechtsanwälte des Rechtsanwaltsbüro Stüwe weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine strikte Trennung der einzelnen Gebiete nicht vorgenommen werden kann. Die Bearbeitung eines Rechtsgebietes gebietet eine ständige Kontrolle, weil mit der Verteidigung in dem einen Rechtsgebiet zwangsläufig eine negative Konsequenz für das andere Rechtsgebiet herbeigeführt werden kann.