Fahrverbot (Gliederung)
Zwar ist dem Fahrverbot nach der Gesetzessystematik neben der Geldbuße nur eine Nebenrolle zugewiesen worden, trotzdem wird es vom Betroffenen als die einschneidendere „Strafe“ empfunden.
Während einmonatige Fahrverbote häufig noch „irgendwie“ kompensiert werden können, werden zwei- oder sogar dreimonatige Fahrverbote als unerträgliche Härte empfunden, welche in solchen Fällen dem einen oder anderen die wirtschaftliche Existenz kosten können.
Nachstehend wird auf die gesetzliche Systematik eingegangen. Die einzelnen Gliederungspunkte bauen aufeinander auf und können grundsätzlich (vom juristischen Laien) nicht allein gelesen werden.
1. Rechtliche Grundlagen
2. Sinn und Zweck des Fahrverbotes
3. Fahrverbot wegen grober Pflichtverletzung
4. Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung
5. Fehlende abstrakte Gefährdung
6. Richtlinienverstoß
7. Augenblicksversagen
8. Irrtum / Notstandslage
9. Verteidigungsansätze
Die Rechtsanwälte des Rechtsanwaltsbüro Stüwe raten dem vom Fahrverbot Betroffenen unbedingt einen (fachlich versierten) Anwalt mit der Verteidigung - und dies so früh wie möglich - zu beauftragen. Immer wieder müssen wir feststellen, dass wesentliche Verteidigungsmöglichkeiten durch den sich selbst Verteidigenden oder durch nur schlecht mit der Materie bekannten Anwalt ausgelassen worden sind, was bei erneuten Verstößen dann zu nicht mehr behebbaren Schäden führt.
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Sollten Sie eine Erstberatung / Rechtsberatung per EMAIL wünschen, dann kontaktieren Sie uns über www.EMail-Rechtsrat.de
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