Kirschgelb, oder...
Immer wieder sieht man Verkehrskreuzungen, welche mit Blitzanlagen überwacht werden, um sogenannte Rotlichtdurchbrüche zu dokumentieren
Unmittelbar hinter der Haltelinie ist eine 1. Induktionsschleife angebracht. Einige Meter weiter folgt eine zweite Induktionsschleife. Diese "Schleifen" sind in die Fahrbahnoberfläche eingelassen und reagieren, sobald sie überfahren werden, nachdem die Schaltung der Ampel von gelb auf rot umgesprungen ist.
Beim Überfahren jeder dieser Schleifen macht der "Blitzer" ein Photo.
Überfährt ein Fahrzeug die erste Schleife, ohne auch die zweite Schleife überfahren zu haben, löst die Kamera ein sogenanntes Zwangsphoto aus. Dies erfolgt, um zu dokumentieren, wo sich das Fahrzeug befunden hat.
Werden dagegen beide Induktionsschleifen überfahren, so ist zwischen einem einfachem und qualifizierten Rotlichtverstoß zu unterscheiden.
Bei einem Rotlichtverstoß unter einer Sekunde nach Beginn der Rotlichtphase spricht man von einem einfachem Rotlichtverstoß. Ein solcher Verstoß wird mit einem Bußgeld geahndet.
Hat die Ampel bereits mehr als eine Sekunde rotes Licht gezeigt und ist man über die Haltelinie gefahren, dann handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Hierbei muss man mit einem Fahrverbot und einem Eintrag im Verkehrszentralregister rechnen.
Es zeigt sich aber immer wieder, dass die scheinbaren Rotlichtverstöße tatsächlich gar keine sind. Das liegt häufig daran, dass es entweder
- Probleme mit dem Blitzgerät gab;
- Probleme mit den Induktionsschleifen auf Grund mangelhafter Asphaltierung aufgetreten sind;
- oder die Dokumentation des Verstoßes auf Grund einer falschen Messung zustandekam.
Solche Probleme werden aber erst erkannt, nachdem man in die Bußgeldakte Einsicht genommen hat. Hierbei ist es wichtig, insbesondere bei einer falschen Messung, die Photos genau zu überprüfen und anhand
1. der Abstände der Induktionsschleifen zueinander,
2. des Abstandes der 1. Induktionsschleife zur Haltelinie,
3. des Abstandes der Haltelinie zur Vorderfront des Pkw
zu kontrollieren, ob ein "Verstoß" dem Fahrzeugführer überhaupt vorgeworfen werden kann.
Häufig stellt sich dann anhand der Geschwindigkeits-, Weg- und Zeitdaten heraus, dass das Fahrzeug nur zu einem Bruchteil einer Sekunde die Rotphase durchbrochen hat. Diese Daten lassen sich mit Hilfe der Formel v=t/s (Geschwindigkeit = Weg / Zeit) berechnen.
Berücksichtigt man dann, dass bspw. der Glühfaden einer Glühbirne (hier des roten Lichts) bis zur vollen Glühstärke eine gewisse Zeit benötigt, um wahrgenommen zu werden (ca. 0,1 sek.), dann kann die Gesamtheit aller Daten dazu führen, dass der Verstoß letztlich nicht mehr nachgewiesen werden kann.
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