Das Verkehrszivilrecht umschreibt den Bereich in welchem der Eigentümer oder Besitzer eines Fahrzeuges Ansprüche gegen andere Bürger, Unternehmer oder Versicherungen hat und diese durchzusetzen beabsichtigt. Der Begriff des „Zivilrechts“ gibt dabei zu verstehen, dass der Anspruch also nicht im Verhältnis Bürger – Behörde, sondern im Verhältnis Bürger / Unternehmer – Bürger / Unternehmer besteht.

Nachstehend erhalten Sie weitere Informationen indem Sie die unten aufgeführten Begriffe anklicken.

1. Unfallregulierung (Sachschäden)
2. Schmerzensgeld
3. Autokauf und dessen Gewährleistungsrechte
4. Autoreparatur


Bei Fragen erreichen Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei Stüwe in Wülfrath (Kreis Mettmann) auch unter dem Webformular oder unter der Hotline (0700 – RASTUEWE oder 0700 – 72788393 oder 02058 – 17992-14).