Internationale Liefervereinbarung?
Geheimhaltungsabkommen?
Forschungs- und Entwicklungsvertrag?
Übertragung von Immobilien?
Errichtung eines Werkes durch Subunternehmer?
Arbeitnehmerüberlassung?
Der Geschäftsverkehr des 21. Jahrhunderts ist komplex geworden. Nur noch selten, wenn überhaupt, werden Geschäfte durch Handschlag besiegelt: Häufiger formulieren Allgemeine Geschäftsbedingungen ein Grundgerüst, dem - noch häufiger - durch eigene AGB von Seiten des Vertragspartners widersprochen wird. Musterverträge gewähren die trügerische Sicherheit, an alles gedacht zu haben und Formularbücher bestechen durch einprägsames Floskelwerk.
Sicherlich ist dieses Bild überzeichnet: Tatsächlich mag einigen, sich immer wiederholenden Fallgestaltungen mit einem Standardvertragshandbuch passabel beizukommen sein.
Doch rechtfertigt Ihr Geschäft das Risiko?
Komplexität und ihre Bewältigung haben wir uns zur Aufgabe gemacht. Individuelle vertragliche Lösungen für Ihren Bedarf erarbeiten oder prüfen wir zu transparenten Konditionen. In englischer und deutscher Vertragssprache vertrauen wir eigenen - bei anspruchsvollen Kanzleien im Ausland erworbenen - Fähigkeiten. Anderssprachige Abkommen prüfen wir Hand in Hand mit einem professionellesn Team von Muttersprachlern, die mit uns und für Sie tätig werden.
Systematik, ein klarer und verständlicher Aufbau und die Beachtung der aktuellen Rechtsprechung bieten Ihnen die Sicherheit, auch den "Fall des Falles" zweifelsfrei behandelt zu wissen.
Bei Fragen erreichen Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei Stüwe & Kirchmann in Wülfrath (Kreis Mettmann) auch unter dem Webformular oder unter der Hotline (0700 – RASTUEWE oder 0700 – 72788393 oder 02058 – 17992-14).
Sie sind hier:
Rechtsgebiete
Vertragsgestaltung
